Tachoprüfung (§ 57b)
Laut §57b StVZO müssen Fahrtenschreiber (auch EG-Kontrollgerät genannt) spätestens alle 2 Jahre geprüft werden. Auch bei Austausch oder Reparatur des Tachos, Änderung des Kennzeichens sowie dem Austausch bestimmter Komponenten, die das Wegimpulssignal beeinflussen, muss der Tachograph geprüft werden.
SCHLEYER ist berechtigt, diese Prüfungen durchzuführen und die zugehörige Bescheinigung auszustellen.
Die Tachoprüfung kann im Regelfall terminlich mit anderen Untersuchungen zusammengelegt werden.